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1. Dezember 2011 um 09:29
Katarina02
Beiträge223Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juli 3, 2014
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1. Dezember 2011 um 13:54
Guten Tag,
ich hätte gerne gewusst , wie ich meine 13 jährige Tochter juristisch anerkennen kann ihr Besucherecht bekommen darf. Ihre Mutter - meine Ex- Freundin - verbietet es ihr neulich mich besuchen zu kommen (seitdem sie mit meiner jetzigen Freundin gestritten hatte).
Ich will auf keinen Fall den Kontakt zu meiner leiblichen Tochter verlieren , daher erbitte ich euch dringend um Hilfe.
Vielen Dank im Voraus.
L.G
Katarina02
Beiträge223Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juli 3, 201438 1. Dezember 2011 um 13:54
Hallo !
Ich bin der Meinung , du sollst mit der Mutter reden . Da die Tochter zu euch problemlos kommen konnte , sehe ich ein Türchen offen. Sie soll ihren Streit mit deiner jetzigen Freundin auf Seite legen und das Wohl eurer Kind ins Auge fassen. ( Darauf zielen alle Mütter ab).
Sollte es so weit sein , füllt das Merkblatt zur Erkennung der Vaterschaft aus , reicht es beim Standesamt / Bezirksrathaus ein; juristisch angesehen wird deine leibliche Tochter deine juristische Tochter sein. Dann kannst du mit ihr die Sache des Besucherrechtes abklären. Sollte es nicht auf friedlicher Weise klappen , kannst du dann das Jugendamt beziehungsweise das Familiengericht einschalten.
Den Antrag findest du unter: