Brötchen kaufen mit Behinderung

johanne - 1. Dezember 2011 um 22:34
 Heini - 1. Dezember 2011 um 22:36
Guten Tag,

ich habe einen behinderten sohn. er ist mittlerweile 22. ich möchte, dass er auch teilweise alleine kleine dinge erledigt, damit er langfristig selbstständiger wird.
z.b. brötchen kaufen, zeitung holen gehen usw.

nun meine frage: mit einer geistigen behinderung ist ja eigentlich nicht geschäftsfähig, kann ich ihm dafür eine zustimmung erteilen als mutter (obwohl er schon volljährig ist)?

danke

1 Antwort

Hallo,
das wird nicht nötig sein, da es hier bereits eine einschlägige Regelung im BGB gibt.

Schau dir mal § 105 a BGB an. Hier steht, dass Geschäftsunfähige Geschäfte des täglichen Lebens selbst ausführen dürfen (außer ihr Vermögen steht auf dem Spiel usw).

MfG
Heini