lucky
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2. Dezember 2011 um 11:11
master card
Beiträge90Mitglied seitMontag November 21, 2011StatusMitgliedZuletzt online:März 12, 2014
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2. Dezember 2011 um 14:37
Guten Tag,
ich habe eine vierjährige Tochter. Hierzulande geboren.(in Berlin). Ihr Vater ( mein Mann ) und ich sind ausländische Bürger. Nun wüsste ich gerne , ob wir ihr die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen können.
Für eure Hilfe bedanken wir uns im Voraus.
L.G
master card
Beiträge90Mitglied seitMontag November 21, 2011StatusMitgliedZuletzt online:März 12, 20146 2. Dezember 2011 um 14:37
"Kinder von ausländischen Staatsangehörigen:
Wenn beide Elternteile des Kindes Ausländer sind, bekommt es kraft Gesetz (§ 4 Abs. 3 StAG) die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
mindestens ein Elternteil
1. hat seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland und
2. besitzt ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder als Staatsangehöriger der Schweiz oder dessen Familienangehöriger eine Aufenthaltserlaubnis auf Grund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedsstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit (BGBl. 2001 II S. 810).
Die beiden genannten Voraussetzungen müssen von dem selben Elternteil erfüllt werden.