Pendlerpauschale

Kika000 Beiträge 1 Mitglied seit Dienstag Juni 15, 2010 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 15, 2010 - 15. Juni 2010 um 21:25
 Häslein - 17. Juni 2010 um 12:47
Ich will in meiner Steuererklärung keinen Fehler machen. Wer kann mir helfen?
Ich wohne mit meiner Familie ziemlich weit weg, von meinem Büro. Deshalb habe ich mir noch eine Einzimmerwohnung in der gleichen Straße gemietet, wo auch das Büro ist. Dort bleibe ich öfters, wenn es abends spät wird. Welche Wohnung gilt denn jetzt zur Ermittlung der Pendlerpauschale?

1 Antwort

Normalerweise gilt die nächste Wohnung. Die andere Wohnung kannst Du nur berücksichtigen, wenn Du nachweisen kannst, dass sie Deinen Lebensmittelpunkt bildet (sollte ok sein, da dort Deine Familie wohnt). Außerdem ist es wichtig, dass Du diese Wohnung nicht nur gelegentlich aufsuchst. Das kann ich aus Deinen Ausführungen nicht beurteilen.