hallo,
ja, meines wissens ist das schon zulässig. bei guthaben und gutscheinen muss immer gewährleistet sein, dass der wert in der zeitspanne genutzt werden kann. es wäre z.b. nicht verhältnismäßig eine gültigkeit von 2 wochen für einen restaurantgutschein festzulegen.
wohingegen ein handyguthaben von 20 euro schon innerhalb eines jahres vertelefoniert werden kann.