Recht auf übereignung

daniela - 4. Dezember 2011 um 23:26
 donald - 4. Dezember 2011 um 23:28
Guten Tag,

habe ich ein recht auf übereignung einer immobilie, wenn ich sie rechtmäßig gekauft habe?

ich muss doch ins grundbuch eingetragen werden, oder nicht?

1 Antwort

Hallo,

dazu müsstest du mir schon noch ein paar INformationen geben.
Wenn du eine Auflassung nach § 925 hast, dann musst du nur noch ins Grundbuch eingetragen werden.

MfG
Donald