Schaden nach der Gewährleistung

Wayne - 6. Dezember 2011 um 22:02
 hayabusa - 6. Dezember 2011 um 22:02
Guten Tag,
Diese gesetzliche Gewährleistung gilt ja nur zwei Jahre wie man weiß. Ich habe eine Frage was danach passiert. Wenn jetzt mal angenommen mein Herd nach zwei Jahren und 1 Tag einen Kurzschluss bekommt und die Küche oder die ganze Wohnung verbrennt. Dann kann ich den Hersteller nicht mehr dafür verantwortlich machen. Wie kann ich ansonsten juristisch vorgehen?
Vielen Dank für gute Antworten

1 Antwort

dann kann man gar nichts mehr machen.dafür gibt es versicherungen.wenn sie keine baschließen ist es ihr risiko.abgesehen davon: weisen sie dem hersteller mal nach, dass sein gerät einen kurzschluss hatte, wenn ihnen die ganze bude abgefackelt ist...