Für die Nutzungsänderung benötigen Sie ggf. sogar eine Gewerbegenehmigung. Falls Sie Mieter sind auch die Zustimmung des Vermieters (sollte aber keim Problem sein, wenn Sie nur ein Telefon und PC aufstellen. Mit Kundenverkehr ist das etwas anderes)
und natürlich nicht vergessen: Gewerbeamt / Finanzamt!