ich will bald heiraten und informiere mich deswegen ein bisschen über die rechtlichen Folgene einer Eheschließung.
Dabei stoße ich immer wieder auf das Lebenspartnergesetz. Es gibt doch schon das Familienrecht?
Was ist der Unterschied?
erstmal: gute Idee, sich mal VORAB über die rechtlichen Konsequenzen einer Eheschließung zu informieren. Das machen heute kaum noch Leute (leider!).
Das Lebenspartnergesetz (ist übrigens ein Nebengesetz zum BGB) betrifft nur gleichgeschlechtliche Partnerschaften, während das Familienrecht die Institution Ehe (nur für Mann und Frau!) thematisiert.