Hallo,
ich fechte gerade einen Vertrag an und bin auf den Ausdruck "mehrseitiges Rechtsgeschäft" gestoßen.
Was genau meint man, wenn man davon spricht??
Danke
Im Privatrecht unterscheidet man einseitige und mehrseitige Rechtsgeschäfte.
Im Gegensatz zu den einseitigen Rechtsgeschäften (wie z.B. Testamente oder Kündigungen) bezeichnen die mehrseitigen Rechtsgeschäfte beispielsweise (Kauf)Verträge, da diese mehrere Willenserklärungen benötigen (hier: Angebot und Annahme).