GOTELIND
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8. Dezember 2011 um 09:51
KARLOS.K
Beiträge84Mitglied seitDonnerstag November 3, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Dezember 18, 2013
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8. Dezember 2011 um 15:08
Guten Tag,
nach unserer Scheidung und "ungerechter "Unterhaltsregelung ist mein Ex- Mann mit einer ausländischen Frau zusammengezogen , die ihm seine Gelder " absaugt" . Nun möchte ich gerne , die Unterhaltsfrage aufs Neue rechtlich regeln lassen. Ich sehe nicht ein , dass der Vater seine Vermögen an fremden Leute statt an seine Kinder verschwendet.
Die Frage lautet: wie ich dabei vorgehen soll.
Vielen Dank fürs Lesen und fürs Beantworten im Voraus.
L.G
KARLOS.K
Beiträge84Mitglied seitDonnerstag November 3, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Dezember 18, 20136 8. Dezember 2011 um 15:08
Hallo !
Sollten Änderungen geben , die die Kosten steigern ließen( Arbeitslosigkeit , Studium , Mieterhöhung ..... ) können Sie selbstverständlich eine neue Rechnung des Unterhaltes beantragen. Aber sein Vermögen ist sein Eigenturm. Ob er es an seine neue " Fremde" oder aus dem Fenster hinaus raus wirft , ist es alleine seine Angelegenheit.
Gruß