Meine Eltern hassen mich.

Marayka - 8. Dezember 2011 um 10:50
RE.VW Beiträge 183 Mitglied seit Donnerstag November 3, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: November 20, 2015 - 8. Dezember 2011 um 15:54
Guten Tag,
meine Eltern ziehen meinen Geschwister immer vor. Ich konnte nie das Leben mit ihnen unter einem Dach aushalten. Nun möchte ich gerne wissen , ob ich das Recht habe meine Erbe abzulehnen ( nach ihren Tod natürlich) . Wenn ich es warfen sollte , wäre ich denn aus ihren allen bürokratischen Angelegenheiten ausgeschlossen ? Werde ich nichts aus deren Wohnung/ Wertsachen mitnehmen dürfen ?
Ich danke allen , die mich orientieren könnten.
L.G

1 Antwort

RE.VW Beiträge 183 Mitglied seit Donnerstag November 3, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: November 20, 2015 15
8. Dezember 2011 um 15:54
Hallo!
"Wie schlage ich das Erbe aus?

Nach dem Tod des Erblassers sollten sie sich unbedingt so schnell wie möglich einen genauen Überblick über dessen Vermögensverhältnisse machen, also die Konten überprüfen, bei den banken Erkundigungen einholen, die Papiere des Erblassers durchforsten. Wenn sich abzeichnet, dass der Verstorbene mehr Schulden als Vermögen hinterlassen hat, ist es besser, die Erbschaft auszuschlagen.

Wichtig für zukünftige Erblasser: Wer gerade dabei ist, seine eigenen Angelegenheiten für den Todesfall vorzubereiten, merkt schon, wie wichtig es ist, seinen Erben kein Papierchaos zu hinterlassen.

Der Gesetzgeber nimmt an, dass die Erben in mindestens sechs Wochen genügend Zeit haben, den Stand des Erbes zu beurteilen. Die Testamentsverkündung findet ja auch nicht unmittelbar nach dem Tod des Erblassers statt, so dass ihnen in der Praxis dadurch sogar noch etwas mehr Zeit bleibt.

Hat der Erbe aber vor Ablauf der Frist bereits angenommen, kann er hinterher nicht mehr ausschlagen. Eine solche Annahme kann etwa schon vorliegen, wenn der Erbe einen Erbschein beantragt hat. In wenigen Ausfällen kann man eine Annahme zwar anfechten, das ist aber äußerst schwierig und nur sehr schwer durchsetzbar. Besser ist es deshalb, sich gut zu überlegen, ob man die Erbschaft annehmen möchte.

Übrigens ist das Recht, die Erbschaft auszuschlagen, ebenfalls vererblich. Klingt kompliziert, ist aber eigentlich eine einfache und auch wichtige Regel. Wenn beispielsweise ein Familienvater das Erbe ausschlagen will und auf dem Weg zum Gericht verunglückt, muss sein Kind nun das Erbe ausschlagen. Wer das Erbe ausschlägt, muss sich an bestimmte Vorschriften halten. Es reicht nicht aus, den Geschwistern zu sagen, dass man nichts haben will, oder sich einfach nicht zu rühren".
Quelle: https://www.stern.de/wirtschaft/geld/ratgeber-erbe/erbschaft-ausschlagen--wenn-erben-schulden-erben-bedeutet-3802368.html
"Das müssen Sie beim Vererben beachten
Nach mir die Sintflut" - das ist eine weit verbreitete Ansicht, wenn es darum geht, was aus dem mühsam Angesparten werden soll. Die Entscheidung, wem Sie was vererben, kann Ihnen niemand abnehmen. Und eine Ideallösung für die Regelung des Nachlasses gibt es nicht. Vielmehr geht es darum, Ihre eigenen Lebensumstände zu berücksichtigen. Grundlegend ist Ihre Vermögenssituation, die Sie schriftlich festhalten sollten. Das funktioniert am besten mit einem Vermögensverzeichnis, in dem Sie aktuelle Vermögenswerte und zukünftige Verbindlichkeiten aufführen. Falls Sie bestimmte Personen im Erbfall bevorzugen wollen, sollten Sie über ein Testament nachdenken.

Die gesetzliche Erbfolge führt oft zu bösem Blut unter Familienangehörigen. Ein Testament sorgt für Ordnung und lässt keinen Raum für persönliche Interpretationen. Was viele Menschen nicht wissen: Sie können Ihren Besitz auch schon zu Lebzeiten "verteilen". Aber auch hier gilt: Behalten Sie Ihre Finanzen im Überblick und verschenken Sie nicht mehr, als Sie besitzen. Ansonsten reicht schon ein kleiner Unfall aus, um Ihre eigene Finanzplanung ins Wanken zu bringen. Immerhin wollen Sie Ihren Lebensabend doch genießen.
Testament oder Erbfolge?

Doch wie treffen Sie die richtigen Entscheidungen? Das kommt ganz auf Ihre individuellen Verhältnisse an. Sind Sie ledig, verheiratet oder geschieden? Oder leben Sie mit Ihrem Partner in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft? Diese Fragen sind enorm wichtig. Wenn Ihre Beziehung in einer tiefen Krise steckt oder sogar der Wunsch nach Scheidung besteht, sollten Sie davon Abstand nehmen, Vermögenswerte nach der gesetzliche Erbfolge zu übertragen. Der Streit um den Nachlass wäre dann nach Ihrem Tod vorprogrammiert.

Ähnliches gilt für Eltern mit eigenen und nicht-ehelichen Kindern. Falls diese sich untereinander nicht verstehen, könnte das Regeln des Nachlasses über die Erbfolge zu Komplikationen und Streitigkeiten vor Gericht führen. Auch in diesem Fall empfiehlt sich ein Testament.

Auch wenn Ihr Erbe Ihren Nachkommen zugute kommen soll, so sollten doch vor allem Sie mit Ihrer Entscheidung zufrieden sein. Überlegen Sie sich also, was Sie mit Ihrem Erbe bezwecken wollen und wer unter Umständen etwas mehr verdient hätte. Doch bedenken Sie auch, dass Sie auch noch einige Zeit unter Ihren Liebsten verweilen. Vergessen Sie also nicht Ihre finanzielle Absicherung für die kommenden Jahre.
Schon zu Lebzeiten verschenken?

Befassen Sie sich eingehend mit der Frage, wann Sie Ihr Vermögen übertragen möchten: noch zu Lebzeiten oder erst im Wege der Erbfolge? Wenn Sie sich von Teilen Ihres Vermögens zu Lebzeiten trennen wollen, sollten Sie sich über Ihre Beweggründe klar werden. Denn Sie sollten auch weiterhin finanziell und wirtschaftlich gut versorgt sein.

Wenn Ihr Vermögen erst nach Ihrem Tod auf Ihre Familienangehörigen übergehen soll, müssen Sie prüfen, ob die gesetzliche Erbfolge Ihren Wünschen entspricht. Falls nicht, sollten Sie ein Testament verfassen oder einen Erbvertrag abschließen.
Quelle: https://www.stern.de/wirtschaft/geld/ratgeber-erbe/nachlassregelung--das-muessen-sie-beim-vererben-beachten-3811626.html
L.G