ist es richtig, dass ich bei vertragstexten, die ich in einer anderen sprache unterschreibe, besser eine beglaubigte übersetzung habe als eine unbeglaubigte?
ja, das stimmt genau. bei einer beglaubigten übersetzung haftet im zweifelsfall der übersetzer oder dessen versicherung für die übereinstimmung der übersetzung mit dem original.