barney
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Geändert am 18. Dezember 2018 um 02:50
zwegater
Beiträge447Mitglied seitDienstag Oktober 12, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 12, 2012
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9. Dezember 2011 um 21:40
Guten Tag,
ich stehe häufig im Stau. Mein Chef sagt, dass das nicht zur Arbeitszeit zählt. Ein Bekannter von mir ist aber Rechtsanwalt und der hat mir mal erzählt, dass er immer seine Fahrtkosten abrechnen kann, die er hat, also auch wenn er im Stau steht. Ich möchte ihn aber nicht fragen, weil er sonst vielleicht denkt, dass ich das nicht kapiere. Also danke für eure Antworten!
Guten Tag. Sie müssen differenzieren: die Fahrt zur Arbeit und dienstliche Fahrten. Weder Sie noch Ihr Bekannter können den Weg zur Arbeit (inkl. Stau) als Arbeitszeit abrechnen, denn Sie erbringen schließlich keine Leistung für irgendjemanden. Wenn aber Ihr Bekannter z.B. auf dem Weg zu einem Mandanten im Stau steht oder auf dem Weg zum Gericht, dann verwendet er die Zeit auf einen bestimmten Mandanten und kann sie auch abrechnen. Genau so müssen Sie die Zeit bezahlt bekommen, wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber einen Auftrag gibt, zu dessen Ausführung Sie eine gewisse Wegstrecke zurücklegen müssen und dabei im Stau stehen.