Folgender Fall. Ehefrau und Ehemann leben getrennt. Ehemann möchte Ehefrau nach seinem Tod so wenig wie möglich zukommen lassen. Wie schafft er das am besten?
Er sollte sich scheiden lassen. Denn egal ob zusammenleben oder nicht: der Ehegatte bleibt Ehegatte und hat auch den Pflichtteilsanspruch (ggf. bei Zugewinn auch §1371 BGB!!)