Wenn man als enger vertrauter der familie zu einem prozess geladen ist, kann man dann seine aussage verweigern oder nicht?das ist für mich sehr wichtig, weil ich angst habe mit der aussage einen guten freund zu belasten
also soviel ich weiß gilt das aussageverweigerungsrecht nur in bestimmten fällen (wir reden hier von einem strafprozess oder?) nämlich wenn man verwandt oder verschwägert ist
ansonsten trifft einen eine aussagepflicht.enger freund der familie reicht nicht aus