Widerspenstige Künstlerin

B.1973 - 9. Dezember 2011 um 21:55
 Gerog_Wendelstein - 9. Dezember 2011 um 21:55
Guten Tag,
Ich habe eine Vase künstlerisch verzieren lassen. Als ich sie gestern abholen wollte habe ich aber meine Geldbörse vergessen gehabt. Bis zur Bezahlung hat die Künstlerin gesagt, behält sie die Vase. Das ist doch unerhört! Ich habe doch das Geld und habe auch die Bezahlung zugesagt. Was erlaubt sich diese Zicke? Ich habe einen Anspruch darauf und möchte ihn jetzt aus Prinzip durchsetzen. Wie gelingt das schnell und einfach?

1 Antwort

Gerog_Wendelstein
9. Dezember 2011 um 21:55
Guten Tag. Die Dame ist im Recht. Sie hat ein Werk hergestellt (Bemalung der Vase) und hat deshalb ein Pfandrecht an der Sache bis sie ihr Geld hat (§647 BGB). Möglicherweise hat sie auch das Eigentum an der neuen Sache erworben (durch Verarbeitung). Sie kann sich in jedem Fall auf den Standpunkt stellen, dass sie erst ihr Geld bekommen muss.