Die Gewinne der GmbH & Co. KG werden den Gesellschaftern anteilig zugerechnet und als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit, im Wege der Einkommensteuer, versteuert.
Damit werden die Einkünfte der Kommanditisten zum persönlichen Steuersatz als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit versteuert.