Mitarbeiter hat Vollmacht überschritten

gerold - 11. Dezember 2011 um 22:04
 Dana - 11. Dezember 2011 um 22:07
Guten Tag,

ich hab einem mitarbeiter eine vollmacht ausgestellt für die zeit meiner abwesenheit (war 2 wochen im urlaub). damit der betrieb ordnungsgemäß weiterlaufen kann (habe einen handwerksbetrieb), habe ich ihn aber wie gesagt zum vertreter bestellt.
nun habe ich seine vertretung auf aufträge beschränkt, die ein maximales auftragsvolumen von 30.000 € haben. er hat aber einen vertrag unterschrieben, dessen volumen bei 68 000 € liegt. das ist wirklich gigantisch für mich. bin so froh, dass er diesen auftrag an land gezogen hat. aber ist der vertrag nun wirksam?
danke
gerold

1 Antwort

Hallo!

Wenn der Vertreter seine Vertretungsmacht überschreitet und mehrseitige Rechtsgeschäfte schließt, handelt er grundsätzlich als Vertreter ohne Vertretungsmacht. (§§ 177-179 BGB)

Grundsätzlich hast du jetzt folgende Möglichkeiten: du genehmigst den Vertrag rückwirkend (derzeit ist er nämlich schwebend unwirksam und der Vertragspartner kann widerrufen), dann wird rückwirkend wirksam. wenn du keine Genehmigung erteilst, haftet dein Vertreter dem Vertragspartner gem. § 179 BGB entweder (die Wahl hat der Vertragspartner) auf Erfüllung oder auf Schadensersatz.

MfG,
Dana