Keine aussage machen-> rechtskraft?

harald250 - 11. Dezember 2011 um 22:16
 Debbie - 11. Dezember 2011 um 22:18
Guten Tag,
mal eine frage, die vielleicht ein bisschen komisch scheint. aber ich bin seit kurzem selbstständig und will auf keinen fall irgendwelche fehler machen.
daher würde ich gerne wissen, ob ich durch schweigen einen vertrag schließen kann, also wenn ich nicht widerspreche.

z.b.: ich bekomme ständig per post personalisierte angebote um maschinen zu kaufen usw. muss ich da jedes mal ablehnen damit kein kaufvertrag zu stande kommt?

1 Antwort

Hallo,
nein, das ganz sicher nicht. Generell bedeutet das Schweigen im Rechtsverkehr einfach weder ja noch nein.
Ihm wird grundsätzlich also kein Erklärungswert beigemessen. Von dieser Regel gibt es dennoch einige Ausnahmen, darunter fallen v.a. Folgende:
- es liegt eine entsprechende vertragliche Vereinbarung vor
- Schweigen gilt kraft Gesetzes als Willenserklärung (sog. normiertes Schweigen)
- du hast eine Rechtspflicht zur Gegenerklärung i.S.d. § 242 BGB
- bei kaufmännischen Bestätigungsschreiben (Verkehrssitte!).

Das wird dich aber eher nicht betreffen.
LG,
Debbie