MARIE
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12. Dezember 2011 um 09:15
Katarina02
Beiträge223Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juli 3, 2014
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12. Dezember 2011 um 15:58
Guten Tag,
ich bin von meinem Ex- Mann getrennt , jedoch nicht geschieden. Wir pflegten guten Kontakt zu einander . Doch er hat mir verheimlicht , dass er mit einer neuen Freundin im Hause wohnt , das wir im Laufe unserer Ehe gekauft haben. Dies habe ich mitbekommen , als er ins Krankenhaus eingeliefert wurde.
Jetzt liegt er in Komma und ich weiß nicht , was es aus dem zusammengekauften Haus wird.
PS: Wir beschlossen zur Gütergemeinschaft.
Es wäre nett , wenn sich einer zu Wort melden würde.
L.G
Katarina02
Beiträge223Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juli 3, 201438 12. Dezember 2011 um 15:58
Hallo !
Ihr seid doch offiziell verheiratet . Dass er in Lebensgemeinschaft mit einer anderen Frau ändert nicht an der Tatsache , dass du als seine gesetzliche Erbin gilt , wenn es natürlich keine direkte Abkömmlinge noch im Spiel sind. Sonst WIRST du als die einzige Erbin gelten.
Auf Alle Fälle wurde das selbe Thema im : https://www.recht-finanzen.de/forum/affich-23482-kinderlos-gestrorben-und-nun behandelt. Sieh dir das Gesetz an;
L.G