Finanzangelegenheiten bei Ehepartnern

Simone29 - 12. Dezember 2011 um 21:28
 metallica - 12. Dezember 2011 um 21:29
Guten Tag,

wenn einer der ehepartner fast sein ganzes habe für ein irrsinniges vorhaben investieren will, das nur nach hinten losgehen kann.hat der andere ehepartner dann eigentlich irgend eine form von widerspruchsrecht oder so ähnlich?ich bräuchte dringend eure hilfe!!

1 Antwort

es gibt einen paragraphen im bgb, der dir hilft
da steht dass ein ehepartner über sein vermögen als ganzes nur verfügen darf, wenn auch der andere ehepartner zustimmt.wenn du den findest ist alles in butter