Guten Tag,
Mein Hund hat jemanden gebissen, der ihn streicheln wollte. Das hat er vorher noch nie getan, aber der Mann ist mit seiner Arztrechnung gekommen und möchte die Kosten dafür. Was jetzt?
Hi. Das ist wohl ein Fall der Tierhalterhaftung. Egal ob vorhersehbar oder nicht. Das Gesetz geht davon aus, dass Tiere, die man sich zum Vergnügen hält (also auch Hunde) gefährlich sein können und der Halter alle durch ein Verhalten des Hundes entstandene Schäden zu tragen hat. LG