Benachteiligung wegen (einfacher) Behinderung

dörte - 12. Dezember 2011 um 21:44
 alles_klar - 12. Dezember 2011 um 21:45
Guten Tag,

mein sohn ist leicht behindert bzw. geistig zurückgeblieben. nun bewirbt er sich auf eine handwerkliche stelle.
weiß hier jemand, ob er dem arbeitgeber sagen muss, dass er leicht zurückgeblieben ist? das würde seine chancen sicherlich drastisch verringern.

dörte

1 Antwort

Hallo, sofern seine leichte behinderung erfahrungsgemäß seine eignung für die vorgesehene tätigkeit nicht beeinträchtigt, darf der arbeitgeber weder danach fragen noch hat dein sohn die pflicht diese anzuzeigen.

viel erfolg!