in meinem arbeitsvertrag ist immer wieder die rede vom tarifvertrag. auch im unternehmen wird man ständig dahin verwiesen.
was kann ich mir darunter vorstellen? ich habe ihn nicht unterschrieben.
der tarifvertrag regelt laut § 1 Abs. ! TVG die rechte und pflichten der vertragspartner untereinander (zumindest im obligatorischen bzw. schuldrechtlichen teil). weiterhin besteht er auch noch aus einem normativen teil, der die bedingungen bezüglich des abschlusses, inhalts sowie der beendigung des arbeitsverhältnisses regelt.
laut § 4 I TVG gilt der tarifvertrag unmittelbar und zwingend und ist laut § 1 Abs. 2 TVG schriftlich von tariffähigen parteien zu schließen. dabei darf er nicht gegen höherrangiges recht verstoßen.
du selbst akzeptiertst ihn konkludent durch unterzeichnung des arbeitsvertrages, aber unterschreibst ihn nicht selbst.