Nachbarschaftsgesetz (NbG)

Hausfrau - 13. Dezember 2011 um 09:09
 ANTOINE.K - 13. Dezember 2011 um 14:03
Guten Tag,
Unser Nachbar will uns nicht die Ballons nicht zurückgeben , die unser sechs jähriger Sohn in seinem Garten geworfen hat. Hat er das Recht dazu , unseren Sachen zu behalten?
Auf Aufklärung freue ich mich dankend im Voraus.
L.G

1 Antwort

Hallo !!

Zwar hat er kein Recht eure Sachen zu behalten , aber es geht beim Fall um keinen Diebstahl. Es geht eher - meines Erachtens - darum , dass er nicht gestört sein will. Eine Einladung zum Kaffee/ Kuchen würde das Problem lösen.
L.G