Anspruch auf Gerichtshilfe?

AUS DER BAHN GEWORFEN - Geändert am 20. Dezember 2018 um 06:20
PLZ HELP Beiträge 53 Mitglied seit Mittwoch November 2, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 4, 2014 - 13. Dezember 2011 um 15:18
Guten Tag,
meine 16-jährige Tochter ist drei gewalttätigen Verbrechern zum Opfer gefallen. Sie sind leider reicher als wir. Jeder Einzelne hat sich einen Anwalt genommen. Doch ich bin alleinerziehende Mutter und kann mir keinen Rechtsanwalt leisten, obwohl ich die Mutter des Opfers bin.
Fraglich ist es jetzt, ob wir mit den Diensten eines staatlichen Anwalts rechnen dürfen?
Ich danke euch schon mal, wenn ihr euch die Zeit nehmt mir zu antworten.
MfG

1 Antwort

PLZ HELP Beiträge 53 Mitglied seit Mittwoch November 2, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Juni 4, 2014 2
Geändert am 20. Dezember 2018 um 06:24
Hi !

Sie können Prozesskostenhilfe beantragen.

Voraussetzungen

Antragstellende erhalten Prozess- oder Verfahrenskostenhilfe, wenn
  • Bedürftigkeit vorliegt,
  • die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg verspricht und
  • das rechtliche Vorgehen nicht mutwillig erscheint.


Erforderliche Unterlagen
  • Formular "Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse" (über Rechtspfleger, beratende Anwälte oder als Online-Formular mit Ausfüllhilfe)

Formulare / Online-Dienste
(Liste oben rechts in der Randspalte)
Belege über Einkommen und Vermögen
Darstellung des Streitverhältnisses mit Angabe der Beweismittel.


Lieben Gruß