Verbraucherklagen

DavidE - 13. Dezember 2011 um 20:51
 CoCa - 13. Dezember 2011 um 20:51
Guten Tag,
Eine Frage zu Verbraucherklagen: ich habe geschäftlich häufig mit Verbrauchern zu tun auch international. Was wenn mich mal einer von denen verklagen würde. Wo würde das Verfahren denn dann stattfinden? Vielen Dank

1 Antwort

Hallo. Es gibt in der EuGVO einen Artikel, der besagt, dass Verbraucherklagen nur am Sitz des Verbrauchers stattfinden dürfen. Sie müssten also damit rechnen in einem Land außerhalb Ihres Sitzes ein Verfahren wahrnehmen zu müssen. Andersherum gilt das übrigens auch, also auch wenn Sie klagen. Diese Verordnung gilt aber nur für den EU-Raum!