Klage in Frankreich

betaB - 13. Dezember 2011 um 21:02
 caretta - 13. Dezember 2011 um 21:03
Guten Tag,
wenn man eine klage zugestellt bekommt nach der ein prozess vor einem französischen gericht stattfinden soll.kann man dort eigentlich auch selbst auftreten wenn man französisch spricht oder gelten da andere bestimmungen?hoffe es kennt sich jemand aus
Lesen Sie auch:

1 Antwort

sie brauchen einen französischen anwalt.denn vor französischen gerichten dürfen deutsche anwälte normalerweise - und privatpersonen schon gar nicht - auftreten.ohne ihnen zu nahe treten zu wollen, aber wenn sie eine solche frage stellen dann denke ich auch, dass sie diesen prozess wohl alleine nicht bestreiten könnten