Schreckliche ergebnisse der op!

janina - 13. Dezember 2011 um 22:07
 bruce W. - 13. Dezember 2011 um 22:13
Guten Tag,
ich bin total wütend. ich habe 4000€ für eine brustvergrößerung (auf größe C) bei einem der besten schönheitschirurgen hamburgs ausgegeben.
als ich aus der narkose erwacht bin, meinte er, dass von meiner kleinen größe (A) eine vergrößerung auf C doch nicht so ohne weiteres möglich war. es gab komplikationen und es sind geföße geplatzt, so dass ich fast verblutet wäre.
deshalb hat er mir dann nur größe B eingesetzt.
da ich nächste woche ein shooting habe (bin modell) , musste die OP unbedingt vorher stattfinden. der fotograf hat mich u.a. deshalb gebucht.
wegen dem arzt entgehen mir nun 2500 € ... kann ich ihn auf schadensersatz verklagen?

1 Antwort

hallo!
an deiner stelle wäre ich froh, dass dich der arzt überhaupt noch retten konnte.
eine vergrößerung hast du doch nun. ich denke nicht, dass du deshalb forderungen geltend machen kannst. du unterschreibst ja vor jeder OP, dass du risiken in kauf nimmst und meiner meinung nach, ist deine situation ziemlich genau damit abgedeckt.
du kannst bestenfalls geld von der OP zurückfordern (differenz zwischen den implantaten in größe B und denen in größe C)

LG