LIEBE MEINE ENKELKINDER
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Geändert am 18. Dezember 2018 um 00:43
Donia Tabboubi
Beiträge1406Mitglied seitMontag Oktober 10, 2011StatusMitgliedZuletzt online:Juni 3, 2022
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15. Dezember 2011 um 14:04
Guten Tag,
ich bin die 60-jährige Oma von drei Kindern. Da meine Tochter und ihr Freund die Kinder aus alkoholischen und gewalttätigen Gründen vernachlässigen, würde ich gerne mit Hilfe meines Mannes die Kinder adoptieren wollen.
Daher möchten wir gerne wissen, wie wir dabei vorgehen sollen.
Ich danke euch schon mal , dass ihr mein Anliegen gelesen habt.
L.G
Ich verstehe nicht, warum Sie alles offiziell machen wollen. Sie können meines Erachtens für Ihre Enkelkinder als Großeltern da sein. Sie müssen die leiblichen Eltern nicht ersetzen beziehungsweise es versuchen. Wie wäre es denn, wenn Ihre Tochter und deren Freund ihre Probleme bewältigen? Als Mutter können Sie sich dafür einsetzen, dass Ihre Tochter ihr Leben wieder in den Griff bekommt.
Doch zu ihrer Hauptfrage darf ich Ihnen das Folgende zitieren:
"Adoption durch Großeltern
Die Großeltern wollten das nichteheliche Kind ihrer 21-jährigen Tochter adoptieren. Die Kindesmutter war damit einverstanden. Gleichwohl verweigerten die Gerichte durch alle Instanzen die vormundschaftsgerichtliche Genehmigung.
Die erforderliche Genehmigung darf nur dann erteilt werden, wenn die Adoption dem Wohl des Kindes dient und die begründete Erwartung besteht, dass sich zwischen den Annehmenden (Adoptiveltern) und dem Kind ein echtes Eltern-Kind-Verhältnis entsteht. Gerade bei einer Großeltern-Enkel-Adoption sind hieran strenge Anforderungen zu stellen.
Die Gerichte sahen im vorliegenden Fall die Gefahr von Konflikten, wenn das Großelternverhältnis in einen quasi künstliches Elternverhältnis umgewandelt wird. Ausschlaggebend war insbesondere, dass die leibliche Mutter auch künftig in der Nähe ihrer Eltern und damit des Kindes wohnen bleiben wollte. Unter diesen Umständen erschien es mehr als zweifelhaft, dass die Großeltern zu ihrem adoptiertem Enkelkind ein echtes Eltern-Kind-Verhältnis aufbauen konnten. Auf das Einverständnis der Kindesmutter kam es demnach nicht an.
Beschluss des OLG Oldenburg vom 03.11.1995 5 W 187/956 FamRZ 1996, 895"