Unterhalt Ehefrau und Kinder

albros Beiträge 1 Mitglied seit Donnerstag Dezember 15, 2011 Status Mitglied Zuletzt online: Dezember 15, 2011 - 15. Dezember 2011 um 14:51
 bertie - 15. Dezember 2011 um 20:25
Guten Tag,

nachdem ich für 200 € bisher von einem Anwalt nur seidenweiche Aussagen bezüglich der Höhe des zu leistenden Unterhalts im Falle einer Trennung bekommen habe, probiere ich jetzt mal hier mein Glück.
Also: Folgende Eckdaten: Mein Gehalt 6.500€, Ehefrau 1.000€, 2 Kinder 13 und 16 Jahre, Darlehnsverpflichtungen aus Zeiten VOR der Ehe 1.800€ monatlich, während der Ehe 500€ monatlich.
Für die Kinder: Düsseldorfer Tabelle hochgerechnet mit ca. 5% ergibt eine Anspruch von ca. 740€ pro Kind.
Foldende 2 Formeln zur Unterhaltsberechnung für die Ehefrau habe ich dann im Anhang der süddeutschen Mitteilungen gefunden:
1/2(9/10*mein Gehalt + 9/10*ihr Gehalt) und davon 9/10*ihr Gehalt abgezogen.
Mein Problem: Was ist mein anrechenbares Gehalt? Vor Unterhalt für die Kinder oder nach Abzug dieser Beträge, werden die 2.300€ Darlehnsverpgflichtungen ebenfalls berücksichtigt oder nur die Verpflichtung, die während der Ehe entstanden ist oder nur die Verpflichtung aus der Zeit vor der Ehe?
Macht schon extreme Unterschiede, nämlich fast 2.500€ im ungünstigsten Fall oder ca. 800€ bei Anrechnung des Unterhaltes der Kinder und der Darlehnsverpflichtungen. In ersterem Fall würden mir persönlich nach Unterhalt für die drei von knapp 3.900€, den Darlehnsverpflichtungen in Höhe von 2.300€ und meiner Krankenversicherung von 600€ minus 300€ bleiben, da bleibt dann wohl nur Privatkonkurs.

1 Antwort

Hallo,

ungeachtet dessen, welche verpflichtungen aus bürgschaften, darlehen usw. bestehen: ihnen steht ein mindeseinbehalt zu!
wenn sie 2 mal unterhalt für die kinder und die frau bezahlen müssen, mindert sich dieser um einen mindestbetrag, den sie für sich zurückbehalten dürfen. meines wissens nach sind das ca. 1200 euro.
liebe grüße,
bertie