ich habe heute in einem friseursalon eine dauerwelle machen lassen.
anstatt der 50 euro, die sie normalerweise kostet verlangen sie jetzt 55 euro!
das ist doch wucher, der preis wurde erst vor einem jahr erhöht... langsam will ich mir keine friseurbesuche mehr leisten, wenn das alles so teuer wird!
das erfüllt sicherlich nicht den Tatbestand des Wuchers aus § 138 II BGB und somit ist das Rechtsgeschäft auch nicht nichtig. Beim Wucher müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: das Ausnutzen einer Schwächesituation und das Vorliegen eines auffälligen Missverhältnisses zwischen Leistung und Gegenleistung (mind. 2:1)!