Hotelzimmer buchen unter falschem Namen

unbekannt - Geändert am 18. Dezember 2018 um 00:49
 theo - 15. Dezember 2011 um 20:52
Guten Tag,

ich möchte mit meiner Freundin/Affäre gerne mal eine entspannte Woche im Hotel verbringen, ohne dass mir meine Frau hinterherspioniert und die Tage platzen lässt, indem sie mir nachreist.
Ist es okay, wenn ich das Hotelzimmer einfach unter einem falschen Namen buche?
Da kommt ja niemand zu schaden. Mache ich mich dann strafbar?

Unbekannt

1 Antwort

Hallo,
nein, strafbar machst du dich wohl nicht. Du handelst dann unter fremdem Namen.
Rechtlich unterscheidet man hier zwei Fälle:
- eine bloße Namenstäuschung (hier hat der Name keine Bedeutung), wie also in deinem Fall anzunehmen,
- eine Identitätstäuschung (hier kommt ein Vertrag nur wegen dem Namen zustande), wie wenn du z.B. im Namen von Frau Merkel zwei Karten für den Wiener Opernball bestellst (es sind die Regeln der Vertretung ohne Vertretungsmacht anwendbar).

Bei dir sehe ich hier aber kein Problem in Bezug auf die Wirksamkeit des Vertrages!

Theo