DAN
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16. Dezember 2011 um 09:17
BILLY.C
Beiträge66Mitglied seitDienstag Dezember 13, 2011StatusMitgliedZuletzt online:März 26, 2013
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16. Dezember 2011 um 14:13
Guten Tag,
ich bin in Deutschland teilweise aufgewachsen , meine Eltern sind Italienischer Staatsbürgerschaft. Als ich 18 war bekam ich auf Antrag ich die deutsche Staatsbürgschaft. Nun erhalte ich bisher die Wahlpapier in Italien wählen zu gehen , obwohl mein italienischer Pass seit 1989 ungültig ist. Frage lautet daher ob ich immer noch italienische Bürgerin bin ? Ich bin mit einem Deutschen verheiratet und habe 4 Kinder.Daher wüsste ich gerne , ob meine Kinder auch die Doppelte Staatsbürgerschaft erhalten dürfen?( Deutsch/ italienisch).
Ich wäre euch sehr dankbar , wenn ihr mich orientieren könntet?
mfG
BILLY.C
Beiträge66Mitglied seitDienstag Dezember 13, 2011StatusMitgliedZuletzt online:März 26, 20137 16. Dezember 2011 um 14:13
Hi !
Ich nehme an , die Voraussetzungen bei deinen Kindern sind erfuellt. Nehmen Sie Kontakt zu der italienischen Botschaft und beantragen Sie den italienischen Pass fuer Ihre Kinder. Siehe: