Meine Frau hat eine Kreditkarte. Sie lauft unter ihrem Namen. Per Zufall habe ich erfahren , dass sie der Bank etwa 7.000 Euro schuldig ist , obwohl sie arbeitslos ist.
Werde ich dazu gezwungen sein , ihre Schulen abzuzahlen , wenn die Bank ihre Gelder von meiner Mutter zurück haben will.
Danke für Antworten im Voraus.
L.G
Meinst du deine Frau oder deine Mutter? (du hast beides geschrieben)
je nach dem...für deine mutter bist du rechtlich nicht verpflichtet das zu zahlen. für deine frau - falls ihr verheiratet - schon, aber nur wenn es eine forderung gegen euch beide ist oder ihr gütergemeinschaft vereinbart habt
Hallo Tammi !
Also es geht um meine Frau , Glücklicherweise haben wir uns zur Trennung der Gütergemeinschaft beschlossen))))) Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung und vor allem für die beruhigende Nachricht))).
Gruß
19. Dezember 2011 um 10:42
Also es geht um meine Frau , Glücklicherweise haben wir uns zur Trennung der Gütergemeinschaft beschlossen))))) Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung und vor allem für die beruhigende Nachricht))).
Gruß