L.K.
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16. Dezember 2011 um 20:20
zwegater
Beiträge447Mitglied seitDienstag Oktober 12, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 12, 2012
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16. Dezember 2011 um 20:20
Guten Tag,
Die Polizei erlegt mir als Fahrzeughalter die Kosten für die Beseitigung einer Gewässerverunreinigung auf. Das habe ich heute erfahren. Fakt ist aber, dass mir der Wagen gestohlen und vor einen Baum gefahren wurde. Jetzt soll ich dafür auch noch bezahlen? Wo bitte ist da der Rechtsstaat?
zwegater
Beiträge447Mitglied seitDienstag Oktober 12, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 12, 20129 16. Dezember 2011 um 20:20
Guten Tag. Leider lässt das Polizeigesetz dies zu. Der Fahrer war sogenannter "Handlungsstörer" und Sie sind als Halter "Zustandsstörer". Wenn der Handlungsstörer nicht auffindbar ist, hält sich die Polizei mit den Kosten an Sie. Sie widerum haben dann natürlich einen Anspruch gegen den Dieb, aber damit auch das Problem der Durchsetzbarkeit!
Tut mir leid, aber das ist rechtlich in Ordnung.