ein makler verlangt von uns, dass wir, wenn wir ihn beauftragen, eine provison bezahlen, egal ob er unser objekt vermittelt oder nicht.
ist das rechtlich zulässig? das ist doch wirklich wucher!
mit deiner Beschwere hast du Recht.
Ein Maklervertrag funktioniert laut BGB auf Provisionsbasis, damit ist gemeint, dass man die Dienste nur bezahlt, wenn auch ein Erfolg eingetreten ist.
Eine solche Klausel im Maklervertrag bzw den AGB des Maklers wäre nicht zulässig!