Ja, das ist richtig. Eine Grundschuld wird im Grundbuch, genauer gesagt in Abteilung III des Grundbuchs (Belastungen des Eigentums) eingetragen. Abteilung I regelt die Eigentumsverhältnisse, Abteilung II Abspaltungen des Eigentums (usus, fructus, abusus).