grundsätzlich ist der Erwerb von Grundeigentum immer auch grunderwerbssteuerpflichtig.
Eine Ausnahme hiervon besteht nur in folgenden Fällen:
Verkaufs an den Ehegatten,
Nachlassteilungen und
Verkauf einer Immobilie an Abkömmlinge und Vorfahren in erster Linie.
Die Grunderwerbsteuer beträgt in der Regel etwa 3,5 % des Kaufpreises.
Da die Grunderwerbsteuer jedoch durch die Bundesländer festgelegt werden kann, gibt es regionale Abweichungen. In Hamburg und Berlin werden beispielsweise Grunderwerbsteuern in Höhe von etwa 4,5 % des Immobilienkaufpreises fällig.
MfG
Eselin