Rechtliche Vorteile ergeben sich daraus nicht. Wenn man sich von jemandem hat scheiden lassen, möchte man einfach i.d.R. nicht mehr dessen Namen tragen, daher gibt es die Möglichkeit, wieder den "Mädchennamen" anzunehmen.
Andere Vorteile sind mir jetzt nicht bekannt!
20. Dezember 2011 um 09:35
Vielen Dank der Rückmeldung!
L.G