Guten Tag,
ich bin heute in einem aufzug steckengeblieben. Ein freund von mir war dabei der jura studiert. Er hat gesagt das könnte Freiheitsberaubung sein.ist das wirklich so und kann ich geld verlangen?
Moin. Geld können Sie unter bestimmten Voraussetzungen zwar schon verlangen, aber Freiheitsberaubung war das wohl nicht. Jedenfalls nicht im strafrechtlich relevanten Sinne. Denn der Betreiber hat wohl kaum vorsätzlich gehandelt.