MIMI
-
20 Dez 2011 à 13:28
KARLOS.K
Beiträge84Mitglied seitDonnerstag 3 November 2011StatusMitgliedZuletzt online:18 Dezember 2013
-
21 Dez 2011 à 10:05
Guten Tag,
ich habe eine 18 jährige Tochter.Sie ist schwanger , arbeitslos und wird demnächst bei den Eltern ihres Freundes einziehen.
Sie verlangt jetzt von mir die Bezahlung ihrer Krankenversicherung. Bin ich etwa dazu verpflichtet?
Ich danke euch schon mal für eure Aufmerksamkeit.
L.G
Guten Morgen !
Zuerst vielen Dank für die schnelle Antwort.
Sie ist vor kurzem arbeitslos geworden. Als sie von ihrer Schwangerschaft erfuhr hat sie ihre Arbeit aufgegeben. Sie arbeitete auf 400 Basis. Aber sie wird schon Hartz VI bekommen.
KARLOS.K
Beiträge84Mitglied seitDonnerstag 3 November 2011StatusMitgliedZuletzt online:18 Dezember 20136 21 Dez 2011 à 10:05
Hallo !
Als Hartz VI Empfängerin wird sie : ich zitiere :" Hartz IV: Versicherungen
Krankenversicherung
Als Arbeitslosengeld II- Empfänger sind Sie in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung pflichtversichert.
Die Beiträge werden vom Leistungsträger übernommen - somit sind Sie praktisch beitragsfrei versichert. Eine private Zusatzversicherung für Kinder ist dann weder nötig noch möglich. .
Daher müssen Sie ihr nichts bezahlen.
Quelle: http://www.hartz-4-empfaenger.de/miete-und-versicherung