Verspätung Zug DB

kolja - 21. Dezember 2011 um 11:50
 Freddie - 21. Dezember 2011 um 11:53
Guten Tag,

ich habe eine kurze frage: darf ich als fahrgast der DB ein taxi bzw. ein hotel nehmen wenn ich verspätet am zielort ankomme?

1 Antwort

Hallo Kolja,


Falls man am Zielort mit mindestens 60 Minuten Verspätung ankommt und bereits die planmäßige Ankunft zwischen 0 und 5 Uhr lag, hast du das Recht, ein anderes Verkehrsmittel zu benutzen (Bus, Taxi...). Die Kosten hierfür werden bis maximal 80 Euro erstattet.
Dies gilt ebenfalls dann, wenn eine Zugverbindung komplett ausfällt und es sich dabei um die letzte fahrplanmäßige Verbindung des Tages handelt und der Zielbahnhof ohne die Nutzung eines anderen Verkehrsmittels nicht mehr bis um 24 Uhr erreicht werden kann.
Wird aufgrund eines Zugausfalls oder einer Verspätung eine Übernachtung notwendig und ist die Fortsetzung der Fahrt am selben Tag nicht zumutbar, hat der Fahrgast Anspruch auf die Erstatung der Kosten einer angemessenen Übernachtung. Von einer angemessenen Übernachtung kann man in der Regel zum Beispiel dann nicht sprechen, wenn man als Fahrgast im 5-Sterne-Hilton absteigt, obwohl es am Ort noch viele andere, günstigere Hotels gegeben hätte.
Grundsätzlich hat die DB AG stets das Recht, dem Fahrgast das andere erforderliche Verkehrsmittel oder ein bestimmtes Hotel für die erforderliche Übernachtung zur Verfügung zu stellen, also selbst zu wählen. Beispiel: Falls die DB AG einen Ersatzbus bereitstellt, dann muß man diesen grundsätzlich auch nehmen und kann nicht auf eigene Faust ein Taxi bestellen. Ebenso sollte man nicht ein anderes Hotel auswählen, wenn die DB nach der Ankunft einen Hotelgutschein für ein bestimmtes Hotel bereit hält.

LG, Freddie