ich bin fest eingestellt bei einer Firma. Es kursieren zur zeit Gerüchte , dass mir Arbeitssanktionen drohen. Doch mein AG deutete mir nichts desgleichen.
Wäre er dazu verpflichtet es mir mündlich zu verwarnen?
Ich danke euch für eure Antworten im Voraus.
L.G
zwegater
Beiträge447Mitglied seitDienstag Oktober 12, 2010StatusMitgliedZuletzt online:Februar 12, 20129 22. Dezember 2011 um 12:38
Guten Tag.
Ein Arbeitgeber hat den Arbeitnehmer auf sein Fehlverhalten zunächst hinzuweisen und gegebenenfalls eine Abmahnung (=förmliche Verwarnung) auszusprechen.
Dies gilt nicht für die Fälle, in denen der Arbeitgeber berechtigt ist die fristlose Kündigung auszusprechen (z.B. tätlicher Angriff auf Mitarbeiter mit schweren Verletzungen ... )
22. Dezember 2011 um 14:09
Die Antwort kam aber sehr schnell. Vielen Dank !!!
Gruß