Meine Antwort ist keine Anleitung zum Nachbarärgern, aber Sie könnten Folgendes tun: ein Bau ist nicht per se rechtswidrig, wenn er nicht genehmigt ist, solange er dem Bauplanungs- und Ordnungsrecht nicht zuwiderläuft. Aber Sie können Widerspruch gegen das Vorhaben einlegen, wenn Sie darlegen können, dass z.B. Abstandsflächen nicht eingehalten wurden.