es hat sich neulich herausgestellt, dass mein Ex-Mann an tuberöser Sklerose erkrankt ist.
Laut Scheidungsurteil darf er unsere gemeinsame Tochter alle zwei Wochen sehen.
Bin ich immer noch verpflichtet es zuzulassen?
Ich danke euch für eure Hilfe im Voraus.
LG
EIne Erkrankung ändert erst einmal nichts am Umgangsrecht des Vaters. Ich kenne die Krankheit und das Stadium, in dem sich der Vater des Kindes befindet, nicht. Wenn es das Kind verstört, den Vater so zu sehen, und das Umgangsrecht eine unzumutbare Belastung für das Kind darstellt, dann kann es anders aussehen.
Hi!
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Mein Kind lässt ab und zu Kommentare dazu fallen, aber ich bin mir nicht sicher, ob der Zustand ihres Vaters es psychisch stört. Sie bekommt seit der Erkrankung ihres Vaters Albträume und ich habe einfach Angst davor, dass sie mit dem Vater zusammenhängen. Daher die Frage.
Danke nochmal und lieben Gruß
Geändert am 5. Januar 2019 um 05:57
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Mein Kind lässt ab und zu Kommentare dazu fallen, aber ich bin mir nicht sicher, ob der Zustand ihres Vaters es psychisch stört. Sie bekommt seit der Erkrankung ihres Vaters Albträume und ich habe einfach Angst davor, dass sie mit dem Vater zusammenhängen. Daher die Frage.
Danke nochmal und lieben Gruß