der richter wird ihnen kaum weiterhelfen wollen, falls dem wirklich so war
vergessen sie nicht, dass sie einen sehr schwer wiegenden vorwurf erheben, damit sollte man nicht unvorsichtig sein!
ihre frage ist aber eine tatsächliche, keine rechtliche. beweise wären zum beispiel zeugenaussagen, augenscheinsbeweise (fotos, kontobewegungen etc.)
da heran zu kommen ist schwierig. wenn sie ihren verdacht etwas begründen können würde ich der polizei die ermittlungen überlassen