ich habe ein haus gekauft, in schleswig-holstein. nun wurde hier die buslinie eingestellt und das haus hat eine sehr schlechte anbindung an den öffentlichen nahverkehr.
da ich keinen führerschein habe, ist es wichtig für mich, dass das haus gut angebunden ist.
kann ich den kaufvertrag aus diesem grund anfechten und das haus quasi "umtauschen"?
hallo
auf gar keinen fall wie stellen sie sich das denn vor?
mal andersherum: angenommen sie haben ihr altes haus in brandenburg verkauft und der käufer kommt nach 8 monaten und sagt, dass die anbindung sich verschlechtert hat. würden sie dann alles rückabwickeln??? wohl kaum
so etwas ist kein tauglicher grund für die anfechtung eines kaufvertrages