Umgangsrecht

gerda - 25. Dezember 2011 um 22:15
 Rommel - 25. Dezember 2011 um 22:25
Guten Tag, ich darf meinen enkel äußerst selten sehen, weil ich mich mit meiner schwiegertochter gestritten habe. das finde ich nicht in ordnung, wir haben ein sehr gutes verhältnis gehabt und er vermisst mich sehr.
habe ich als oma nicht das recht auf ein umgangsrecht?

1 Antwort

Nach § 1685 BGB steht auch den Großeltern ein Umgangsrecht mit den Enkeln zu. Allerdings hat sich gezeigt, dass dieses Recht nicht so umfangreich ist wie bei der Einführung 1998 gedacht. Sie können es nur geltend machen, wenn es dem "Wohl des Kindes" dient.